Wir haben z. B. auf Seite 17 die Abbildung 17: Da geht es um zulässige Einengung auf den hinteren Eckplätzen, Draufsicht der vorgeschriebenen Fläche des Sitzes - beide hintere Eckplätze, siehe Anhang I Abschnitt 7.7.8.6.3.4, und da wird beim Fahrzeugaufbau ein Radius von maximal 150 Millimetern vorgeschrieben.