Gemüse und Mischungen von Gemüsen, vorläufig haltbar gemacht, z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind, zum unmittelbaren Genuss ungeeignet (ausg. Speisezwiebeln, Oliven, Kapern, Gurken und Cornichons, je für sich)