Darüber hinaus sind die internen Kommunikationen zwischen dem in-house lawyer und seinem Arbeitgeber so zahlreich und mit der reinen Unternehmensberatung - im Gegensatz zur Rechtsberatung - untrennbar verbunden, dass durch das Recht der in-house lawyers auf Geheimhaltungspflicht wesentliche Möglichkeiten geschaffen werden könnten, Urkundenbeweise zu unterschlagen.