Die Kommission veranstaltet Informationssitzungen auf Gemeinschaftsebene für die Vertreter der Mitgliedstaaten, um mit ihnen die erhaltenen Angaben gemäß den Artikeln 3, 4 und 5 sowie gemäß Absatz 1 dieses Artikels zu prüfen und insbesondere zu untersuchen, welche Lehren daraus in Bezug auf Unregelmäßigkeiten, Präventivmaßnahmen und Rechtsverfahren zu ziehen sind.