Daher wurde vereinbart, den ESA-EU-Interimspartnerschaftsabkommen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung eine Gemeinsame Auslegungserklärung beizufügen, in der zum Ausdruck gebracht wird, dass Einigkeit darüber besteht, die im ESA-EU-Interimspartnerschaftsabkommen vorgesehenen jährlichen Kontingente für das Jahr 2009 entsprechend anzupassen.