Das sind die Änderungsanträge 2, 18 und 23. Frau Thyssen sprach gerade über den Änderungsantrag 18. Wir denken, daß Änderung 18, in der es um die Verpflichtung des Schuldners geht, im Falle von langen vertraglichen Fälligkeitsfristen einen Wechsel auszuhändigen, keine Chance hat, vom Rat akzeptiert zu werden.