In diesem Fall ist in der Pi-Kennzeichnung der ortsbeweglichen Druckgeräte, einschließlich der abnehmbaren Teile mit unmittelbarer Sicherheitsfunktion, nach der Kennnummer der notifizierten Stelle die Kennzeichnung „–40 °C“ oder eine andere entsprechende Kennzeichnung anzubringen, die von der zuständigen Behörde genehmigt wurde.