Auf neuen Schiffen der Klassen B, C und D, die am oder nach dem 1. Januar 2003 gebaut werden, muss das Lenzsystem so dimensioniert sein, dass seine Fördermenge mindestens 125 % der gemeinsamen Fördermenge der Pumpen für das Wassersprühsystem und der vorgeschriebene Anzahl von Feuerlöschschlauch-Strahlrohren beträgt.