Bei Scheinwerfern, die den Vorschriften des Anhangs 5 dieser Regelung nur entsprechen, wenn sie mit einer Spannung von 6 V oder 12 V gespeist werden, ist in der Nähe der Glühlampenfassung ein Zeichen anzubringen, das aus der Zahl 24 besteht, die durch ein schräg gestelltes Kreuz (x) durchgekreuzt wird.