Bei Fahrzeugen, bei denen die Energie allein durch die Motorbremswirkung aufgenommen wird, ist eine Toleranz von ± 5 km/h für die mittlere Geschwindigkeit zugelassen, dabei ist der Gang einzulegen, der auf 6 %-igem Gefälle eine gleich bleibende Geschwindigkeit möglichst nahe bei 30 km/h ergibt.