Österreich wies auch darauf hin, dass die Beihilfen zugunsten der BB die Eigenmittel der Bank nicht erhöht haben, sondern lediglich eine Sicherung der Not leidenden Forderungen der Bank bewirkten, sodass sie nicht wertberichtigt werden mussten und damit verhindert werden konnte, dass die Passiva das Kernkapital der BB überstiegen.