Zur Harmonisierung der technischen Anforderungen für die EG-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung für Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung ist es wesentlich, dass Anhang II der Richtlinie 2007/46/EG geändert wird und strengere Anforderungen für Krankenwagen und rollstuhlgerechte Fahrzeuge festgelegt werden.