Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die nicht als Hersteller von Produkten, Technologien oder Verfahren, die aufgrund der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse verbessert, substituiert oder ersetzt werden können, miteinander im Wettbewerb stehen, schalten den Wettbewerb in Forschung und Entwicklung nur in Ausnahmefällen aus.