in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise der letzten Jahre die Ungleichheiten und die soziale Ausgrenzung in ausgedehnten städtischen Randgebieten verschärft hat, und in der Erwägung, dass die Kommunalbehörden in Anbetracht der Krise in der Lage sein müssen, konkrete Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und zur Förderung des sozialen Zusammenhalts und der Beschäftigung durchzuführen,